Art. 49 · Schutz vor Wärmeeinwirkung
BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 28 · Original-PDF
halbjahr vor übermässiger Wärmeeinwirkung geschützt ist. Dazu gehören: Schutz vor Wärmeeinwirkung
a)eine ausreichende Beschattung,
b)die Förderung der Wasserverdunstung durch unversiegelte Flächen, Pflanzenbewuchs und offene Wasserflächen,
c)Oberflächen und Beläge, welche wenig Wärme absorbieren.
2Vor dem Hintergrund vermehrt auftretender Starkniederschläge sind Aussenund Freiräume so zu gestalten, dass sie Oberflächenwasser versickern oder zurückhalten können.
1In Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen sind genügend grosse Neben-
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