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Art. 50 · Nebenräume

BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 28 · Original-PDF

räume (Keller, Estriche, Reduits) von insgesamt mindestens 7 m2 Fläche pro Nebenräume Wohnung zu erstellen.

2In oder bei Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen sind in der Nähe der Hauszugänge und ohne Treppen zugängliche, separate und genügend grosse Einstellräume für Fahrräder, Kinderwagen, Spielgeräte und dergleichen zu erstellen.

3Bei Gebäuden mit Publikums- oder Kundenverkehr sind beim Eingang genügend Abstellflächen für Fahrräder zu schaffen.

4Für die Anzahl und Abmessungen der Abstellplätze für Fahrräder gelten die entsprechenden Normen (SN 640 065). Die Ersatzabgabe für Spielplätze und Freizeitanlagen gemäss § 159 PBG beträgt

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.