Art. 37 · Ergänzende Bebauungs- und Gestaltungsplanbestimmungen
BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 22 · Original-PDF
Gestaltungsplänen ausserhalb solcher Gebiete mit einer Mindestfläche von Ergänzende Bebau- 4‘000 m2 in unbebautem Gebiet und von 2‘000 m2 in bebautem Gebiet kann ungs- und Gestaltungsdie Gemeinde Abweichungen vom Bau- und Zonenreglement zulassen. planbestimmungen
2Die Gemeinde gewährt in Gestaltungsplänen die Abweichungen in dem Mass, wie die Qualitätsforderungen gemäss § 75 Abs. 3 PBG erfüllt werden.
3Die Gemeinde kann im Bebauungsplan regeln resp. im Gestaltungsplan verlangen: a) Bestimmungen zur Art der zu realisierenden Wohnungen (z.B. Anteil Eigentum / Miete; zielgruppenspezifisches Wohnen),
b)Realisierungsetappen, c) Mobilitätskonzepte.
4In Bebauungs- und Gestaltungsplänen haben Gebäude bezüglich Energie mindestens die Anforderungen gemäss § 14 PBV einzuhalten. 22 Meggen: Genehmigung, Bau- und Zonenreglement Teil C Bauvorschriften I. Erschliessung
1Die Erstellung von Abstellflächen für Fahrzeuge sowie die Ersatzabgabe richten
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.