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Art. 17

BZO Maur · S. 10 · Original-PDF

G1 G2 Grundmasse Baumassenziffer

5 m3/m2 7 m3/m2 Grünflächenziffer min.* 20 % 20 % Fassadenhöhe max. 10.50 m 10.50 m Gesamthöhe min. 13.50 m 13.50 m Grundabstand** min. 5.00 m 5.00 m * Die Baubehörde kann in begründeten Fällen tiefere Grünflächenziffern gestatten, wenn die ordentliche Grundstücksnutzung infolge besonderer örtlicher Verhältnisse oder betrieblicher Anforderungen erschwert würde und vergleichbare qualitative Massnahmen zur Umgebungsbegrünung umgesetzt werden. ** Gegenüber Nachbargrundstücken sind die Abstände der betreffenden Zone einzuhalten, sofern diese einen grösseren Abstand verlangen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.