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Art. 40 · Temporäre Deponiezone «Im Spitz – Buggenringen» (TD)
BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 16 · Original-PDF
2Nach Abschluss der Deponie erfolgt die Umzonung in die Landwirtschaftszone in dem dafür massgeblichen Verfahren.
3Mit der Deponie werden 15% der Gesamtdeponiefläche als Areale für den ökologischen Ausgleich zur Verfügung gestellt.
4Lärmempfindlichkeitsstufe: III 2.4. Gefahrenzonen
1Die Gefahrenzonen bezeichnen die durch Überschwemmungen, Rutschungen oder Steinschlag bedrohten Gebiete. Die Gefahrenzonen umfassen Gebiete, welche nicht oder nur mit sichernden Massnahmen überbaut werden dürfen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.