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Art. 32 · Grünzone Freiraum (GrF)

BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 14 · Original-PDF

2Die Flächen sind mehrheitlich als Grünfläche mit natürlichem Bodenaufbau auszubilden und nach Möglichkeit mit strukturierenden und schattenspendenden, standortgerechten Gehölzen auszustatten. Befestigte Flächen sind wasserdurchlässig auszugestalten.

3Zulässig sind Bauten und Anlagen, die dem Nutzungszweck dienen. Einstellhallen gem. § 13a PBV sind zulässig, sofern sie dem Nutzungszweck nicht widersprechen. Oberflächliche Parkierungsanlagen können auf kleineren Teilflächen bewilligt werden.

1Die Grünzone Gewässerraum bezweckt die Freihaltung des Gewässerraums entlang der Gewässer innerhalb der Bauzonen. Sie überlagert andere Zonen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.