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Art. 65
BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 32
1 Für bestimmte Gebiete kann der Stadtrat zeitlich beschränkte Ausnahmen für Rast- und Zeltplätze gestatten, wenn dadurch keine Gefährdung des Waldes, der Gewässer und des Landschaftsbildes entsteht.
5. Verkehr, Versorgung und Entsorgung Verkehrssicherheit
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.