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Art. 27 · Industrie- und Gewerbezone

BZO Baugesetz der Stadt Maienfeld · S. 17

1 Die Hotelzone ist für Gastgewerbebetriebe bestimmt. Verkaufslokale und andere gewerbliche oder kulturelle Gebäude und Anlagen sowie Personalwohnungen sind zulässig. 2 Als Gastgewerbebetriebe gelten Gaststätten, traditionelle Hotels, Motels, GarniHotels und Pensionen. Apparthotels sind nicht zulässig. 3 Der Grenzabstand kann bis auf 3 m reduziert werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die entsprechende Parzelle für den Car- und Lastwagenverkehr erschlossen ist.

Industrie- und Gewerbezone Industrie- und Gewerbezone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.