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Art. 6.4.3 · Dachflächenfenster sind in beiden Dachgeschossen zugelassen

BZO Männedorf · S. 37 · Original-PDF

6.4.3 Dachflächenfenster sind in beiden Dachgeschossen zugelassen. Im zweiten Dachgeschoss darf die Fläche eines Dachflächenfensters 0.5 m2 nicht überschreiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.