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Art. 5.2.2 · Entlang der Alten Landstrasse und der Mittelwiesstrasse hat im Erdgeschoss der …

BZO Männedorf · S. 33 · Original-PDF

5.2.2 Entlang der Alten Landstrasse und der Mittelwiesstrasse hat im Erdgeschoss der Anteil publikumsorientierter Nutzungen wie Läden, Gewerbe, Einrichtungen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben und dergleichen mindestens 50 % der Geschossfläche zu betragen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.