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Art. 5.2.1 · In der Zentrumszone sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden, …

BZO Männedorf · S. 33 · Original-PDF

5.2.1 In der Zentrumszone sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden, Dienstleistungsbetriebe und Einrichtungen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben sowie höchstens mässig störende Betriebe zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.