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Art. 12.7.2 · In allen Gebieten sind Bauten und Anlagen sowie deren Umschwung besonders gut …

BZO Männedorf · S. 55 · Original-PDF

12.7.2 In allen Gebieten sind Bauten und Anlagen sowie deren Umschwung besonders gut zu gestalten sowie zweckmässig auszustatten und auszurüsten. Zudem ist eine nachhaltige Energielösung nachzuweisen. Die einzelnen Gestaltungspläne sind darüber hinaus auf die nachstehenden gebietsspezifischen Ziele auszurichten. 12.7.3 Gebiet Brüsch (W 1.7) Dem Gestaltungsplan sind namentlich folgende Ziele zugrunde zu legen: − Sicherstellen eines quartierverträglichen Gesamtkonzepts, das insbesondere folgende Merkmale aufzuweisen hat: • besonders gute Bebauung mit hohem Wohnwert • zusammenhängende Grünräume mit überdurchschnittlichen Aufenthaltsqualitäten • dem Wohnumfeld entsprechende Gestaltung der Strassenzüge und der Fusswege − Anlage eines Grünstreifens mit einheimischer Baumbepflanzung entlang des Waisenhausweges − Umweltschonende Energienutzung, die min. 10 % weniger Energie verbraucht als der jeweils aktuelle gesetzliche Standard − Erfüllung der Anforderungen von § 71 PBG, namentlich: • Die Bauten und Anlagen sowie deren Umschwung müssen besonders gut gestaltet sowie zweckmässig ausgestattet und ausgerüstet sein. • Bei der Beurteilung sind insbesondere folgende Merkmale zu beachten: Beziehung zum Ortsbild sowie zur baulichen und landschaftlichen Umgebung; kubische Gliederung und architektonischer Ausdruck der Gebäude; Lage, Zweckbestimmung, Umfang und Gestaltung der Freiflächen; Wohnlichkeit und Wohnhygiene; Versorgungs- und Entsorgungslösung; Art und Grad der Ausrüstung. 12.7.4 Gebiet Neugut / Thalbrunnen (K1) − Besondere Rücksichtnahme auf die Schutzobjekte Vers.-Nrn. 658 und 664 und den Grünraum Thalbrunnen − Baulich integrierter Lärmschutz − Ortsbildverträgliche Erschliessungs- und Parkierungslösung Seite 55 Hochbau Seite 56 Hochbau 12.7.5 Gebiet Halden (K2 / W 1.7) − Besondere Rücksichtnahme auf das Schutzobjekt Vers.-Nr. 817 samt Baumbestand − Respektierung der topografischen Verhältnisse mit Freihaltung des charakteristischen Geländerückens − Geländeschonende Erschliessung 12.7.6 Gebiet Allenberg Nord (K2) − Besondere Rücksichtnahme auf die Schutzobjekte Vers.-Nrn. 220, 365 und 882 − Durchlässig Ausbildung des nördlichen Siedlungsrands − Hochwassersicherer Ausbau sowie Revitalisierung des Saurenbachs (Öffentliches Gewässer Nr. 8) − Gesamthöhe Gebäude mit Schrägdächern, max. 9.0 m − Gesamthöhe Gebäude mit Flachdächern, max. 7.5 m 12.7.7 Gebiet Allenberg Süd (K2) − Besondere Rücksichtnahme auf die Schutzobjekte Vers.-Nrn. 79 und 82 − Freihalten einer grösseren Rebfläche am südlichen Gebietsrand − Durchlässige Ausbildung des nördlichen Siedlungsrands 12.7.8 Gebiet Mittelwies (Z) − Zentrumsüberbauung in hoher baulicher Dichte mit Mischnutzungen − Aufenthaltsfreundliche und nutzungsflexible öffentliche Aussenräume − Reduzierte Anzahl Pflichtparkplätze sowie Integration der P+R-Anlage 12.7.9 Gebiet Hofen (K2) − Schutz des Naherholungsgebiets am Dorfbach (Kirchtobel) • mittels einer Grünfläche in Form eines Waldabstands von 30 m gemessen ab Waldgrenze • durch Ausschluss des motorisierten Individualverkehrs, eingeschlossen die Zufahrten zu Grundstücken und Abstellplätzen, auf dem Fussweg (Wanderweg) "Kirchtobelstrasse" − Quartierverträgliche Erschliessung und Parkierung − Rücksichtnahme auf die umliegenden Schutzobjekte Seite 57 Hochbau Zu Ziffer 13 − Einführungs- und Schlussbestimmungen §§ 342–361 PBG

Die Bau- und Zonenordnung wurde festgesetzt an der Gemeindeversammlung vom 30. September 1996 und von der Regierung genehmigt mit Beschluss Nr. 765 am 9. April 1997.

Die Ergänzung der Zentrumszone wurde durch die Gemeindeversammlung vom 31. Dezember 2004 festgesetzt und von der Baudirektion mit Beschluss Nr. 1023/05 am 4. Juli 2005 genehmigt.

Die Ergänzung durch die Gestaltungsplanpflicht Brüsch wurde durch die Gemeindeversammlung am 20. Juni 2011 festgesetzt und von der Baudirektion mit Beschluss Nr. ARE/131/2011 am 24. Oktober 2011 genehmigt.

Die Teilrevision Kernzonen wurde am 30. September 2011 von der Gemeindeversammlung festgesetzt und von der Baudirektion mit Beschluss Nr. ARE/73/2012 am 24. Mai 2012 genehmigt.

Die Teilrevision Nutzungsplanung – Zonenplan, Technische Revision, wurde am 12. September 2016 von der Gemeindeversammlung festgesetzt und von der Baudirektion mit Beschluss Nr. ARE/0096/17 am 21. April 2017 genehmigt.

Die Teilrevision Abschaffung der Fachkommission wurden am 12. September 2016 von der Gemeindeversammlung festgesetzt und von der Baudirektion mit Beschluss Nr. ARE/0096/17 am 21. April 2017 genehmigt.

Die Teilrevision Einführung kommunaler Mehrwertausgleich wurde am 4. April 2022 von der Gemeindeversammlung festgesetzt und von der Baudirektion mit Verfügung Nr. 0688/22 vom 26. Juli 2022 genehmigt. Seite 58 Hochbau

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.