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Art. 12.7.10 · Bei zweckmässiger Unterteilung des jeweiligen Gebietes können mehrere …
BZO Männedorf · S. 59 · Original-PDF
12.7.10 Bei zweckmässiger Unterteilung des jeweiligen Gebietes können mehrere Gestaltungspläne aufgestellt werden, die nicht gleichzeitig festzusetzen sind.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.