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Art. 12.2 · Aussichtsschutz

BZO Männedorf · S. 53 · Original-PDF

12.2 Aussichtsschutz Die in den Ergänzungsplänen durch Höhenkoten, Sektoren und Neigungswinkel umschriebenen Ausblicke dürfen weder durch Bauten und Anlagen beeinträchtigt, noch durch Bäume und Sträucher wesentlich geschmälert werden. 12.2 75, 203 -- Ausstattungen -- --

3ABV

B Baubegrenzungslinien 3.4.2/3.8.2/3.8.4 -- -- Baubewilligungsverfahren -- 309f -- Baulinien -- 50f, 96f, 106 -- − und Quartierpläne --

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.