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Art. 11.9 · Abfallbeseitigung und Kompostierung

BZO Männedorf · S. 51 · Original-PDF

11.9 Abfallbeseitigung und Kompostierung Bei Neu- und wesentlichen Umbauten oder Zweckänderungen sind bei Mehrfamilienhäusern die baulichen Voraussetzungen für die getrennte Lagerung des Abfalls zu schaffen. An geeigneter Stelle ist die Möglichkeit für das Errichten eines Kompostierplatzes vorzusehen. 12. WEITERE FESTLEGUNGEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.