← BZO Männedorf · Inhaltsverzeichnis
Art. 11.9 · Abfallbeseitigung und Kompostierung
BZO Männedorf · S. 51 · Original-PDF
11.9 Abfallbeseitigung und Kompostierung Bei Neu- und wesentlichen Umbauten oder Zweckänderungen sind bei Mehrfamilienhäusern die baulichen Voraussetzungen für die getrennte Lagerung des Abfalls zu schaffen. An geeigneter Stelle ist die Möglichkeit für das Errichten eines Kompostierplatzes vorzusehen. 12. WEITERE FESTLEGUNGEN
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.