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Art. 11.3.2 · Der Grenzbau ist zulässig, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut wird oder …

BZO Männedorf · S. 47 · Original-PDF

11.3.2 Der Grenzbau ist zulässig, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut wird oder der Nachbar schriftlich zustimmt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.