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Art. 69 · A113 Geschossflächenziffer und Geschossflächen oberirdisch

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 202 · Original-PDF

69 Baureglement (BR) A115 Grünflächenziffer

1Die Berechnung der Grünflächenziffer richtet sich nach kantonalem Recht.

2Die anrechenbare Gebäudefläche von unterirdischen Bauten können an die Grünfläche angerechnet werden, wenn deren Überdeckung mit Humus mindestens 50 cm beträgt.

1Die Grünflächenziffer gibt an, welcher Teil der nicht mit Hochbauten überbauten Landfläche zu begrünen oder begrünt zu erhalten ist.

2Als begrünt oder grün zu erhaltende Flächen zählen:

–als Biotop gestaltete und belebte Wasser- oder Art. 31 BMBV Als anrechenbare Grünfläche gelten natürliche und/oder bepflanzte Bodenflächen eines Grundstücks, die nicht versiegelt sind und die nicht als Abstellflächen dienen. Für die Berechnung der Grünflächenziffer in UeO’s, die vor Inkrafttreten dieses Reglements erlassen wurden, ist das Baureglement vom 11.09.2013 (alter Art. 115) massgebend 69 «Alterssiedlung Stegmatt» (Entwurf) Die im Zonenplan 1 dargestellten verbindlichen Waldgrenzen nach Art.

10Abs. 2 WaG sowie die Erweiterung der ZSF C (Hornussen) wurden mit der Genehmigung des Reglements 2013 in die UeO aufgenommen. Das Planerlassverfahren über die UeO 50 «Attraktiver Marktplatz» wurde nach Ablehnung des erforderlichen Kredits nicht abgeschlossen. A352 Überbauungsordnungen Ortsteil Busswil Die folgenden Überbauungsordnungen bleiben gültig: B01 «Hinterdorf» vom 18.06.1971 ES II B02 «Riederbachweg» vom 22.06.1971 ES II Gemeinde Lyss

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.