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Art. 522 · Landschaftsschongebiete

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 172 · Original-PDF

522 Landschaftsschongebiete

1Die im Zonenplan 2 bezeichneten Landschaftsschongebiete bezwecken die Freihaltung von Gebieten besonderer Eigenart, Schönheit und von besonderem Erholungswert, insbesondere von exponierten Lagen und intakten Ortsbildern.

2Bauten, Anlagen und Terrainveränderungen sind zugelassen, wenn sie für die Bewirtschaftung notwendig sind und sich gut in das Landschaftsbild einfügen. Wenn das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird, Gemeinde Lyss

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.