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Art. 19 · Zuständigkeit
BZO Bau- und Zonenreglement Stadt Luzern · S. 12 · Original-PDF
Friedhofschutzzone Die Friedhofschutzzone bezweckt den Schutz der Anlage als aktiv genutzten Friedhofs unter Bewahrung seiner gärtnerischen Struktur, seines ökologischen Werts, seiner erhaltenswerten Bauten und seiner Grabmalkunst.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.