Art. 18 · Naturobjekte (Hecken, Feldgehölze, Uferbestockungen)
BZO Bau- und Zonenreglement Stadt Luzern · S. 11 · Original-PDF
Archäologische Fundstellen
1Der Kanton erfasst die archäologischen Fundstellen in einem kantonalen Fundstelleninventar. Die Wirkungen der Aufnahme einer archäologischen
7Fassung gemäss Änderung vom 25. Juni 2020, in Kraft. seit 7. September 2021. Seite 11/46 Fundstelle im kantonalen Fundstelleninventar richten sich nach den kantonalen Bestimmungen. Im Zonenplan sind die inventarisierten Fundstellen orientierend dargestellt.
2Eingriffe in eingetragene Fundstellen sind von der zuständigen kantonalen Dienststelle zu bewilligen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.