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Art. 11 · Ergänzung Wohn- und Arbeitszone W/Ar

BZO Bau- und Zonenreglement Stadt Luzern · S. 6 · Original-PDF

Allmendzone (AL) (Ordnungsnummern 521 und 522)

1Die Zone mit der Ordnungsnummer 521 dient der Erstellung einer öffentlichen Vorzone, einer Sportarena, eines Breitensportgebäudes und von zwei Hochhäusern. In der Sportarena und im Breitensportgebäude sind Nutzungen für Sport, Freizeit, Ausstellungen, Kultur und Dienstleistungen zulässig, in untergeordnetem Ausmass auch für Wohnen und Messen. In den beiden Hochhäusern sind Wohnen und Dienstleistungen zulässig. In der Zone mit der Ordnungsnummer 522 sind Bauten und Anlagen für Sport und Freizeit, Ausstellungen, Kultur und Messen sowie für Wohnen und Dienstleistungen (insbesondere Büros, Verkaufsflächen, Restaurants, Hotels) zulässig.

4Eingefügt durch Änderung vom 4. Mai 2023, in Kraft seit 2. Juli 2024. Seite 6/46

2Durch kommerzielle Zusatznutzungen dürfen maximal 2‘500 Fahrten pro Tag erzeugt werden. Fahrten durch bestehende Nutzungen sowie Fahrten durch Anlässe (insbesondere Fachmessen sowie Sport- und Festveranstaltungen) werden nicht angerechnet. Fahrten von Ersatznutzungen werden angerechnet, sofern die Anzahl Fahrten der bestehenden Nutzung überschritten wird. Der Stadtrat kann in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen.

3Der Stadtrat bestimmt den Fahrtenschlüssel für die einzelnen Nutzungen.

4Neubauten dürfen in der Zone mit der Ordnungsnummer 521 nur gestützt auf einen Gestaltungsplan, der auf Basis eines Wettbewerbsergebnisses erstellt wird, bewilligt werden. In der Zone mit der Ordnungsnummer 522 ist ein Gestaltungsplanverfahren durchzuführen. In den Gestaltungsplänen wird das bauliche Mass der Nutzung weiter definiert. Untergeordnete Umund Anbauten sind von der Gestaltungsplanpflicht ausgenommen. Der Stadtrat kann in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen.

5Überschreitungen der gemäss Art. 26 maximalen Fassaden- und Firsthöhe sind zulässig. In der Zone mit der Ordnungsnummer 521 gilt für die neue Sportarena eine Fassadenhöhe von max. 21 m (exklusive technischer Aufbauten und Spielfeldbeleuchtung), für das neue Breitensportgebäude eine Fassadenhöhe von max. 24 m (exklusive technischer Aufbauten) und für die Hochhäuser eine Fassadenhöhe von max. 88 m (exklusive technischer Aufbauten). Die detaillierten Höhen werden im Gestaltungsplan festgelegt.

BezeichnungAbkürzungVollgeschosszahl / Fassaden- resp. FirsthöhenWohnen zulässigNicht störende Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe zu- …Mässig störende Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe …Stark störende Betriebe zu- lässigGebäudelänge in m (§ 44 PBV)Ausnützungsziffer (gem. § 8 ff PBV)Empfindlichkeitsstufe (gemäss LSV)Ergänzungsbestimmungen
Kernzone RuopigenKe8xxx––1.06IIIArt.7
ZentrumszoneZe4xxx–30.7/1.04IIIArt.8
Dorfzone LittauDo-L3 5xxx–60m0.70IIIArt.9
Wohnzone Littau WestW-L4xx–––0.80II–
Wohnzone Ruopigen 1W-R 18xx–––0.93IIArt.10
Wohnzone Ruopigen 2W-R 26xx–––1.22IIArt.10
Wohnzone Ruopigen 3W-R 36xx–––1.11IIArt.10
Wohnzone Ruopigen 4W-R 47xx–––0.69IIArt.10
Wohnzone Ruopigen 5W-R 56xx–––0.75IIArt.10
Wohnzone Ruopigen 6W-R 68xx–––0.65IIArt.10
Wohnzone Ruopigen 7W-R 73xx–––0.61IIArt.10
zweigeschossige WohnzoneW22xx––40m0.35II / III 6-
dreigeschossige WohnzoneW33xx––40m0.60II / III 6-
viergeschossige WohnzoneW44xx––40m0.70II / III 6-
Wohn- und ArbeitszoneW/Ar4xxx30.70IIIArt.11
Arbeitszone 1Ar 115m 7§ 46 Abs.3 PBGxx–3III-
Arbeitszone 2Ar 23xxx3IV-

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.