Art. 48 · Bauten und Anlagen im kleinen Baubewilligungsverfahren
BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 32 · Original-PDF
Bauten und Anlagen im kleinen Baubewilligungsverfahren 1 Der Stadtrat kann in Bezug auf den Detaillierungsgrad der Vorschriften zu § 93 RBV ergänzende Bestimmungen erlassen. 2 Für Bauten und Anlagen im kleinen Baubewilligungsverfahren sind die Gebührenansätze der Kantonalen Verordnung über die Gebühren für Baubewilligungen sinngemäss anzuwenden. Siehe Erwägungen RRB 3 Der Stadtrat regelt die Einzelheiten, insbesondere zum Verfahren und der Gebührenerhebung, in einer Verordnung. Siehe Erwägungen RRB Jermann Ingenieure + Geometer AG 32/57 H. Ausnahmebestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.