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Art. 47 · Aufgaben Stadtbaukommission

BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 31 · Original-PDF

1 Es besteht eine den Stadtrat beratende Fachkommission aus 5 – 7 Mitgliedern. Siehe Erwägungen RRB 2 Wahlorgan ist der Stadtrat. Jermann Ingenieure + Geometer AG 31/57 3 Ihre Aufgaben umfassen insbesondere: Planung:

a.bei Quartierplänen und Ausnahmeüberbauungen nach einheitlichem Plan deren Beurteilung sowie die Genehmigung von Wettbewerbsprogrammen für Wettbewerbe und Studienaufträge gem. Art. 39 Abs. 4 und 40 Abs. 5

b.Beratung bei der Revision des Zonenplanes und der dazugehörenden Reglemente

c.Beratung bei der Änderung oder Anpassung zonenrechtlich relevanter Planungen

Bauvorhaben im TZP Zentrum:

d.Beurteilung sämtlicher Bauvorhaben innerhalb der Kernzone oder der Ortsbildschutzzone in den Zentrumszonen.

e.Beurteilung von Kleinbauvorhaben gemäss den §§ 12 und 13 des TZR.

f.Beurteilung der Beitragsgesuche gemäss § 11 TZR

g.Beratung zur Gestaltung der Verkehrs- und Freiflächen Bauvorhaben im übrigen Gemeindegebiet:

h.Beurteilung von Bauvorhaben innerhalb Quartierpläne und Ausnahmeüberbauung nach einheitlichem Plan. i. Beurteilung von Bauvorhaben mit empfindlicher Auswirkung auf das Orts- und das Landschaftsbild. z.B. zu Art. 35 und zum Zonenplan Landschaft 4 Der Stadtrat erlässt ein Pflichtenheft.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.