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Art. 34b · Delegation Baupolizei- und Bewilligungswesen
BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 21 · Original-PDF
41 1 Der Einwohnerrat kann auf Antrag des Stadtrates gestützt auf § 118 RBG den Regierungsrat ersuchen, dass das Baupolizei- und Bewilligungswesen an die Stadt Liestal übertragen wird. 3 Bei Bauvorhaben im ordentlichen Baubewilligungsverfahren kann der Stadtrat im Rahmen der kantonalen Vorschriften das Vernehmlassungsverfahren ganz oder teilweise an das Stadtbauamt delegieren.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.