Art. 34a · Stadtbaukommission
BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 21 · Original-PDF
40 1 Es besteht eine den Stadtrat beratende Fachkommission aus 5 – 7 Mitgliedern. 2 Wahlorgan ist der Stadtrat. 3 Ihre Aufgaben umfassen insbesondere: Planung
a)Beurteilung von Quartierplänen und Ausnahmeüberbauungen nach einheitlichem Plan
b)Beratung bei der Revision des Zonenplanes und der dazugehörenden Reglemente
c)Beratung bei der Änderung oder Anpassung zonenrechtlich relevanter Planungen Bauvorhaben TZR Zentrum
d)Beurteilung sämtlicher Bauvorhaben innerhalb der Kernzone oder der Ortsbildschutzzone in den Zentrumszonen.
e)Beurteilung von Kleinbauvorhaben gemäss den §§ 12 und 13 des TZR.
f)Beurteilung der Beitragsgesuche gemäss § 11 TZR
g)Beratung zur Gestaltung der Verkehrs- und Freiflächen Bauvorhaben im übrigen Baugebiet
h)Beurteilung von Bauvorhaben innerhalb Quartierpläne und Ausnahmeüberbauung nach einheitlichem Plan. i) Beurteilung von Bauvorhaben mit empfindlichen Auswirkungen auf das Ortsbild. 4 Der Stadtrat erlässt ein Pflichtenheft.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.