Art. 34c · Bauten und Anlagen im kleinen Baubewilligunsverfahren
BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 21 · Original-PDF
42 1 Der Stadtrat kann in Bezug auf den Detaillierungsgrad der Vorschriften zu den §§ 92 und 93 RBV ergänzende Bestimmungen erlassen.
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42Mutation 40/TZRS/6/1 mit RRB 221 vom 14.02.2006 Jermann Ingenieure + Geometer AG 21/32 2 Für die kleinen Baubewilligungen sind die Gebührenansätze der Kantonalen Verordnung über die Gebühren für Baubewilligungen sinngemäss anzuwenden. 3 Der Stadtrat regelt die Einzelheiten, insbesondere zum Verfahren und der Gebührenerhebung, in einer Verordnung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.