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Art. 34 · Natur im Siedlungsgebiet, ökologischer Ausgleich

BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 19 · Original-PDF

Gebäudelänge 1 Die Gebäudelänge gilt nur für Hauptbauten. Sie ist eingehalten, wenn sich der Hauptbau von einem Quadrat mit der zulässigen Seitenlänge umschreiben lässt. Für Nebenbauten sowie für unterirdische Bauten gilt keine Längenbeschränkung.

Hauptbauten Art. 29 Nebenbauten Art. 30

Versetzte, terrassierte Geschosse 2 Bei versetzten resp. terrassierten Geschossen ist die zulässige Gebäudelänge gesamthaft einzuhalten.

Anhang F Skizze Jermann Ingenieure + Geometer AG 19/57 D. Gestaltung der Bauten und der Umgebung § 34 Natur im Siedlungsgebiet, ökologischer Ausgleich 1 Bei allen Massnahmen im Gebiet des Teilzonenplanes Zentrum werden folgende Leitsätze bei der Projektierung wie auch im Rahmen der Bewilligungsverfahren berücksichtigt38:

a)Grundwasser, Boden und Luft werden geschont.

b)Ökologisch wertvolle Parkanlagen, Flächen und Strukturen werden erhalten und aufgewertet. Ist eine Zerstörung unumgänglich, wird für mindestens gleichwertigen Ersatz gesorgt.

c)Natur und Vielfalt werden im gesamten Gebiet gefördert.

d)Ökologisch wertvolle Flächen werden untereinander und mit der offenen Landschaft vernetzt. Grössere Grünflächen bilden den Kern dieses Netzes, verbunden durch naturnahe, linienhafte Strukturen wie Bahnböschungen, Bäche und Hecken als Lebensadern. 2 Im Rahmen der Bewilligungsverfahren kann die Bewilligungsbehörde unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit bezüglich technischem und finanziellem Aufwand sowie der städtebaulichen Eingliederung Massnahmen im Sinne der Leitsätze gemäss Absatz 1 verfügen.

36Grundlage: Klimaanalyse der Region Basel (KABA), Planungshinweiskarte Blatt Nordost

37Mutation 40/TZRS/6/1 mit RRB 221 vom 14.02.2006 38 vgl. Entwicklungsplan ‘95: insbesondere Kap. 10 «Natur im Siedlungsgebiet» Jermann Ingenieure + Geometer AG 20/32 XI. Baupolizei- und Baubewilligungswesen39

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.