Art. 22 · Zone für öffentliche Werke und Anlagen
BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 13 · Original-PDF
Archäologische Schutzzonen und Einzelobjekte 1 Der Schutz archäologischer Einzelobjekte dient der Erhaltung archäologischer Geschichtszeugnisse. Diese sind aufgrund ihres wissenschaftlichen Wertes als Bestandteile des kulturellen Erbes von Bedeutung.
Archäologiegesetz vom 11.12.2002 2 Sämtliche Veränderungen (Bodeneingriffe, Aufschüttungen etc.) und Restaurierungen dürfen nur im Einverständnis und unter Aufsicht der zuständigen Behörde (Kantonsarchäologie) vorgenommen werden, welche gegebenenfalls eine vorgängige Untersuchung anordnet.
Anhang L Detailinformation zu den einzelnen Objekten § 22 Zone für öffentliche Werke und Anlagen
Bauten und Anlagen in der Zone für öffentliche Werke und Anlagen haben bezüglich Dimensionen und Emissionen auf die angrenzenden Zonen Rücksicht zu nehmen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.