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Art. 20 · Grünzone
BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 12 · Original-PDF
Gebiet mit ökologischen Werten
Bei baulichen Veränderungen in den Gebieten „mit ökologischen Werten" soll die Umgebung möglichst naturnah gestaltet werden. § 20 Grünzone
Die Grünzone umfasst Gebiete, die im öffentlichen Interesse dauernd vor einer Überbauung freizuhalten sind. Sie dienen der Erholung, der Gliederung des Siedlungsraumes sowie dem ökologischen Ausgleich und dem Biotopverbund. Der Unterhalt und die zeitgemässe Erneuerung bestehender Bauten und Anlagen sind zulässig. Jermann Ingenieure + Geometer AG 13/32
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.