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Art. 19 · Entwicklungsplan ‘95

BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 12 · Original-PDF

Gehölze 1 Die erhaltenswerten Gehölze sind im Zonenplan bezeichnet. 2 Die Stadt sorgt für die Pflege und den Unterhalt der erhaltenswerten Gehölze von lokaler Bedeutung. 3 Müssen bezeichnete Gehölze aus zwingenden Gründen (wie Krankheit, Alter, Gefährdung) beseitigt werden, bedarf dies der Genehmigung des Stadtbauamtes. Eine standortgerechte Ersatzpflanzung wird einvernehmlich vereinbart oder vom Stadtrat verfügt. 4 Die Stadt beteiligt sich angemessen an den Kosten für die Ersatzpflanzung. 5 Der Stadtrat regelt Einzelheiten, insbesondere über Schutz, Pflege, Ersatzpflanzungen und Kosten in einer Verordnung. Siehe Erwägungen RRB § 19 Entwicklungsplan ‘95

Die im Entwicklungsplan ‘95 der Stadt Liestal formulierten Vorgaben sind bei der Bearbeitung von Quartierplänen und Bauprojekten als wegleitende Planungskriterien zu beachten. IV. Günzone, Uferschutzzone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.