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Art. 11

BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 6 · Original-PDF

1Für das im Bauzonenplan schwarz umrandete Gebiet wird eine bedingte ErschliesBedingte Erschliessungsplanpflicht sungsplanpflicht festgelegt.

2Auf das Erschliessungsplanverfahren kann verzichtet werden, wenn eine genü­ gende, zweckmässige und normgerechte Erschliessung auf andere Weise sicher­ gestellt werden kann.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.