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Art. 10 · Pflichtgestaltungsplangebiet

BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 5 · Original-PDF

Pflichtgestaltungsplangebiet «Hornerfeld West»

1In dem im Bauzonenplan bezeichneten Gebiet Hornerfeld West in der Zone WA3 besteht die Gestaltungsplanpflicht. Der Gestaltungsplan bezweckt folgendes:

a)Möglichst geringe Lärmbelastung der empfindlichen Innenräume und der dem Aufenthalt dienenden Freiräume, namentlich durch die geschlossene Bauweise gegen den Autobahnzubringer.

b)Die Überbauung soll eine ruhige Gesamtwirkung im Strassen­ raum des Autobahnzubringers und in der weiteren Umgebung des Schloss- und Goffersberges erzeugen.

c)Bauten und Anlagen sind nach den neusten Erkenntnissen über nachhaltiges Bauen zu erstellen, namentlich bezüglich ökologi­ schen Ausgleichsmassnahmen im Aussenraum, Wasserhaushalt und Energieeffizienz. ein Gesamtkonzept über das gesamte Gebiet erstellt wird und eine plausible Etap­ pierung aufgezeigt werden kann.

4Innerhalb der Pflichtgestaltungsplanperimeter kann der Stadtrat unter Abwä­ gung der massgebenden öffentlichen und privaten Interessen für die Zeit bis zur Bebauung nach Gestaltungsplan befristete (maximal 8 Jahre) zonenkonforme Nutzungsänderungen bewilligen, wenn noch kein Gestaltungsplan besteht oder wenn diese Änderungen einem vor Inkrafttreten dieser BNO bestehenden Gestaltungsplan widersprechen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.