Art. 10 · Pflichtgestaltungsplangebiet
BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 5 · Original-PDF
Pflichtgestaltungsplangebiet «Hornerfeld West»
1In dem im Bauzonenplan bezeichneten Gebiet Hornerfeld West in der Zone WA3 besteht die Gestaltungsplanpflicht. Der Gestaltungsplan bezweckt folgendes:
a)Möglichst geringe Lärmbelastung der empfindlichen Innenräume und der dem Aufenthalt dienenden Freiräume, namentlich durch die geschlossene Bauweise gegen den Autobahnzubringer.
b)Die Überbauung soll eine ruhige Gesamtwirkung im Strassen raum des Autobahnzubringers und in der weiteren Umgebung des Schloss- und Goffersberges erzeugen.
c)Bauten und Anlagen sind nach den neusten Erkenntnissen über nachhaltiges Bauen zu erstellen, namentlich bezüglich ökologi schen Ausgleichsmassnahmen im Aussenraum, Wasserhaushalt und Energieeffizienz. ein Gesamtkonzept über das gesamte Gebiet erstellt wird und eine plausible Etap pierung aufgezeigt werden kann.
4Innerhalb der Pflichtgestaltungsplanperimeter kann der Stadtrat unter Abwä gung der massgebenden öffentlichen und privaten Interessen für die Zeit bis zur Bebauung nach Gestaltungsplan befristete (maximal 8 Jahre) zonenkonforme Nutzungsänderungen bewilligen, wenn noch kein Gestaltungsplan besteht oder wenn diese Änderungen einem vor Inkrafttreten dieser BNO bestehenden Gestaltungsplan widersprechen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.