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Art. 47 · Zone öffentlicher Bauten und Anlagen

BZO Baureglement Gemeinde Lauerz · S. 16 · Original-PDF

1Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist für öffentlichen Zwecken dienende Bauten und Anlagen bestimmt wie Kirche, Friedhof, Schulhäuser, Anlagen öffentlicher Dienste, Gemeindezentrum, Mehrzweckhalle und dergleichen.

2Die Bauten haben sich in ihrer Grösse der angrenzenden Überbauung anzupassen, gegenüber angrenzenden Wohnzonen sind deren Abstandsbestimmungen anzuwenden.

3Das für öffentliche Bauten und Anlagen bestimmte Land darf nicht anderweitig überbaut werden. An bestehenden zonenfremden Bauten und Anlagen dürfen nur die zum Unterhalt erforderlichen Arbeiten vorgenommen werden.

4Für die Zone öffentliche Bauten und Anlagen beim öffentlichen Parkplatz Märchymatte gelten die Grundmasse der Wohnzone W2.

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.