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Art. 47a · Verkehrszone

BZO Baureglement Gemeinde Lauerz · S. 17 · Original-PDF

1Die Verkehrszone ist für Bauten und Anlagen bestimmt, die der Verkehrsraumgestaltung oder -nutzung dienen.

2Innerhalb der Bauzonen sind im Zonenplan Verkehrszonen A zu bezeichnen. Diese umfassen Flächen wie Strassen, dazugehörige Gehwege, Plätze, Bushaltestellen, Bahnanlagen und dergleichen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.