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Art. 46 · Gewerbezone

BZO Baureglement Gemeinde Lauerz · S. 16 · Original-PDF

1Die Gewerbezone ist für nicht störende bis mässig störende gewerbliche Betriebe bestimmt.

2Pro Gewerbebetrieb ist nur eine Wohnung zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.