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Art. 34 · Mehrlängenzuschlag

BZO Baureglement Gemeinde Lauerz · S. 13 · Original-PDF

1In den Wohnzonen und in der Wohn- und Gewerbezone erhöhen sich die Grenzabstände für Gebäude, die über 20 m lang sind, auf den betreffenden Längsseiten um einen Viertel der Mehrlänge, jedoch höchstens um 5 m. Die Zuschläge werden senkrecht zur Fassade gemessen.

2Nebenbauten werden für den Mehrlängenzuschlag nicht gerechnet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.