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Art. 35 · Gewässerabstand

BZO Baureglement Gemeinde Lauerz · S. 13 · Original-PDF

1Bauten und Anlagen haben gegenüber dem Lauerzersee einen Abstand von mindestens 20 m ab Grenze der Wasserzone gemäss § 66 PBG einzuhalten.

2Als Gewässerabstand gegenüber dem Klausenbach gilt für Bauten und Anlagen die Baulinie der Freihaltezone.

3Gegenüber eingedolten Bächen beträgt der Gewässerabstand 3 m gegenüber der Mittelachse der Eindolung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.