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Art. 7.4 · Erholungszone EF
BZO Langnau am Albis · S. 14 · Original-PDF
7.4 Erholungszone EF In der Erholungszone EF sind Familiengartenhäuser, Kleintierställe sowie gemeinschaftliche Gebäude, die für den Betrieb der Familiengartenareale notwendig sind, zulässig.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.