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Art. 6 · 6. Baueingabe

BZO Baureglement Langenthal · S. 14 · Original-PDF

Die Baueingabe richtet sich nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts. B) Baupolizeiliche Vorschriften I. Erschliessung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.