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Art. 7 · 1. Grundsatz

BZO Baureglement Langenthal · S. 14 · Original-PDF

1Die Erschliessung des Baugrundes (Zufahrt, Wasser- und Energieversorgung, Abwasserableitung und -reinigung, Entwässerung) muss auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes oder der Anlage und, wenn nötig, bereits für den Baubeginn gesichert sein.

2Die Anforderungen an eine genügende Zufahrt richten sich nach den kantonalen Bestimmungen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Erlasse der Stadt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.