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Art. 26
BZO Baureglement Langenthal · S. 5 · Original-PDF
18 1. Ausnützungsziffer 18 Art. 26
1Für den Begriff der Ausnützungsziffer gilt die Begriffsbestimmung in
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.