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Art. 25

BZO Baureglement Langenthal · S. 20 · Original-PDF

1Auf Flachdächern ist innerhalb des zulässigen Gebäudeprofils ein Attikageschoss zulässig (vgl. Anhang VI). 2. Attika- und Flachdachaufbauten

2Auf Attika- und Flachdächern sind nur folgende Dachaufbauten gestattet:

a)Rauch- und Lüftungskamine

b)Oberlichter und Energieinstallationen

c)Liftaufbauten bis zu einer Höhe von 1.50 m, gemessen ab oberkant Flachdach bis oberkant Abdeckung des Liftaufbaus. VI. Ausnützung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.