← BZO Langenthal · Inhaltsverzeichnis

Art. 27

BZO Baureglement Langenthal · S. 21 · Original-PDF

1Bei Bauvorhaben, die vor dem 1. Januar 1997 bewilligt worden sind, kann der bestehende Dachraum zu Wohn- und Arbeitsräumen ausgebaut werden, auch wenn dadurch die zulässige Ausnützung soweit überschritten wird, als dies für den vollständigen Dachraumausbau erforderlich ist. 2. Ausbau von bestehendem Dachraum

2Dachausbauten gemäss Abs. 1 sind zulässig, sofern die gesundheitspolizeilichen und wohnhygienischen Vorschriften eingehalten sind.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.