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Art. 70 · Das Verfahren richtet sich grundsätzlich nach kantonalem Recht
BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 26
. Grundsatz Der Gemeindevorstand ist Beschwerdeinstanz für Entscheide der Baukommission. Die Beschwerdefrist beträgt 20 Tage seit Mitteilung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.