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Art. 57 · Die Kosten der Erschliessungsanlagen werden zwischen der Gemeinde
BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 22
und den Grundeigentümern wie folgt aufgeteilt: Kosten Erschliessungsanlagen
Gemeinde Grundeigentümer Hauptverkehrsstrassen 100%
--- Sammelstrassen
40 - 60% 40 - 60 % öffentliche Erschliessungsstrassen 20 - 40% 60 - 80%
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 22) verbindlich lesbar.
private Erschliessungsstrassen ---
100 %
000.300
Baugesetz der Gemeinde Igis
–23 - IV. KOMMUNALE BAUVORSCHRIFTEN
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.