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Art. 4 · Im Gemeinderichtplan werden die Grundzüge der künftigen Nutzung, Gestaltung, Erschliessung und Ausstattung des Gemeindegebietes festgelegt
BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 1
. Richtplanung 000.300
–2 - Baugesetz der Gemeinde Igis Der Gemeinderichtplan ist für die Organe der Gemeinde verbindlich, nicht aber für Eigentümer. Er wird durch den Gemeindevorstand erlassen. Der Gemeindevorstand sorgt bei Bedarf für eine angemessene Mitwirkung der Nachbargemeinden und der Region. III. GRUNDORDNUNG 1. Allgemeines
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.