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Art. 2 · Baubehörden sind der Gemeindevorstand und die Baukommission. Die Baukommission ist für sämtliche Verfügungen und Entscheide zuständig, welche das Gesetz nicht ausdrücklich dem Gemeindevorstand zuweist
BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 1
Baubehörden sind der Gemeindevorstand und die Baukommission. Die Baukommission ist für sämtliche Verfügungen und Entscheide zuständig, welche das Gesetz nicht ausdrücklich dem Gemeindevorstand zuweist. Baubehörden
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.