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Art. 1 · Das Baugesetz gilt für das ganze Gemeindegebiet. Das Baugesetz regelt die zweckmässige Nutzung des Bodens und die geordnete Entwicklung der Gemeinde
BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 1
Das Baugesetz gilt für das ganze Gemeindegebiet. Das Baugesetz regelt die zweckmässige Nutzung des Bodens und die geordnete Entwicklung der Gemeinde. Geltungsbereich Bei Planungen und bei der Erteilung von Baubewilligungen sind neben den kommunalen Vorschriften die einschlägigen Bestimmungen des eidgenössischen und kantonalen Rechtes einzuhalten. Bestehende Bauten und Anlagen, die diesem Gesetz nicht entsprechen, dürfen nur unterhalten werden. Änderungen können bewilligt werden, wenn keine öffentlichen Interessen entgegenstehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.