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Art. 24 · Nebenräume in Mehrfamilienhäusern

BZO Bauordnung · S. 19 · Original-PDF

Nebenräume in Mehrfamilienhäusern

1In Mehrfamilienhäusern ist für jede Wohnung ein Abstellraum von mindestens 5 m2 Fläche vorzusehen.

2In jedem Mehrfamilienhaus sind genügend grosse, gut zugängliche und abschliessbare Abstellräume für Velos und Kinderwagen sowie gemeinsame Entsorgungseinrichtungen vorzusehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.