Art. 23 · Ausrichtung und Anforderungen Wohnräume
BZO Bauordnung · S. 18 · Original-PDF
1Die Ausrichtung von Wohnungen ist auf die örtlichen Verhältnisse (Lärm, Besonnung, Nutzung der Räume, Einpassung usw.) abzustimmen. Ausrichtung und Anforderungen Wohnräume 10
2Für Wohn-, Schlaf- und privat genutzte Arbeitsräume in Neubauten gilt eine Minimalhöhe von 2.40 m. In Räumen unter Schrägdächern ist diese Höhe über mindestens der Hälfte der zur anrechenbaren Geschossfläche zählenden Bodenfläche einzuhalten.
3Für die in Absatz 2 genannten Räume ist eine Fensterfläche von min. 1/10, bei Dachflächenfenstern 1/15 der Bodenfiäche erforderlich. Bei Räumen unter Schrägdächern ist die zur anrechenbaren Geschossfläche zählende Bodenfläche massgebend.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.